Hand in Hand Perinatales Präventionsnetz im Rhein-Neckar-Kreis

Mutterschaft ist nicht einfach. Auch wenn das Glück über die Geburt eines Kindes groß ist, kann der Anfang schwer sein. Um junge Familien zu unterstützen, baut der Rhein-Neckar-Kreis ein perinatales (= um den Zeitpunkt der Geburt) Präventionsnetz auf. Psychisch belastete und jugendliche Mütter und deren Kinder sollen hier nach der Geburt geeignete professionelle Hilfen finden. Die Mütter können gestärkt werden, nachteilige Entwicklungsbedingungen für Kinder werden ausgeglichen und das Kindeswohl gefördert.

Belastete Mütter und junge Familien sollen zu einem frühen Zeitpunkt erreicht werden. Die Unterstützung kann je nach Bedarfslage von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe oder vom Gesundheitswesen angeboten werden.

Wie professionelle Hilfe zusammengeführt wird.

Diejenigen Berufsgruppen (Professionelle), die perinatal Mütter und Säuglinge betreuen und Beratung und Therapie anbieten, sollen miteinander gut vernetzt werden. Dies geschieht in gemeinsamen Fortbildungen, um so die fallbezogene Kooperation zu erleichtern. Das Hand-in-Hand-Team steht begleitend zur Seite.

Wer sind diese Professionellen?

Aus dem Bereich des Gesundheitswesens sind Hebammen, geburtshilflichen Abteilungen, Gynäkologen und Kinderärzte wichtige Bezugspersonen. Beratung und Therapie liegt hier auch in den Händen von Psychiatern und Psychotherapeuten. Die Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe sind mit im Boot, wie z.B. der allgemeine Sozialdienst, die Beistandschaften, die sozialpädagogische Familienhilfe, die psychologische Beratungsstellen, sowie die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Zum Netz gehören noch viele weitere.

Handeln im perinatalen Präventionsnetz:

In der Schwangerschaft oder nach der Geburt wird mit jeder Mutter mit ihrem Einverständnis ein Gespräch über ihre psychosoziale Situation geführt. Hierzu stellt das „Hand in Hand“-Team den Professionellen im Netz einen Gesprächsleitfaden zur Verfügung, der in der geburtshilflichen Station, in der medizinischen Vorsorge oder auch im Rahmen psychosozialer Dienstleistungen (z.B. Schwangerenberatungsstellen, Jugendhilfe) angewandt werden kann. Wenn Belastungen vorliegen, die die kindliche Entwicklung behindern und das Wohlbefinden der Mutter beeinträchtigen können, werden die Mütter motiviert, frühzeitig Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen (z.B. Leistungen der Jugendhilfe, niederschwellige Therapieangebote). Denn frühe Hilfen wirken schnell.

Belasteten Müttern soll von ihrer Nachsorgehebamme, von den Kinderärzten bei den U-Untersuchungen U3, U4 und U5 (4./5./6. Woche, 3./4. und 6./7. Monat) und von ihrem Frauenarzt (in der 6. Woche nach der Geburt) erhöhte Achtsamkeit entgegengebracht werden.

Die Jugendhilfe und ihre Leistungen.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes steht als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, ratsuchende Bürger über gesetzliche Möglichkeiten, Leistungsansprüche und weitere soziale Hilfestellungen zu informieren. Der Aufgabenschwerpunkt liegt im Bereich der Jugendhilfe.

Als Basisdienst für nahezu alle sozialen Leistungen im Landkreis ist er in fast allen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises mit Sprechstunden vor Ort präsent. Ihre/n Ansprechpartner/in erfahren Sie über Ihr Rathaus, über eine der Dienststellen des Jugendamtes oder auch auf dieser Homepage.

Die Aufgaben, Angebote und Leistungen des ASD in Kürze

Jugendhilfe

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung zu Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
  • Beratung bei Konflikten und Krisen in der Familie, zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
  • Bei schwerwiegenden Erziehungsproblemen Beratung und ggf. Einleitung von Hilfen zur Erziehung, Entwicklung und Begleitung eines Hilfeplans.
  • Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes ist der ASD verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuleiten (z.B. Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch).
  • Als Fachdienst unterstützt der ASD das Vormundschaftsgericht und Familiengericht bei der Entscheidungsfindung (z.B. bei Gefährdung des Kindeswohls, Regelung der elterlichen Sorge bei Scheidung.)

Sonstige soziale Aufgaben

  • Allgemeine Information über Leistungen der Sozialhilfe, Sachverhaltsermittlung im Auftrag des Sozialamtes.
  • Beratung und Ermittlungsaufgaben im Auftrag der Örtlichen Betreuungsbehörde.

Beistandschaft / Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

Bei Fragen zum Unterhalt, zum Unterhaltsanspruch, zur Feststellung der Vaterschaft und der elterlichen Sorge berät Sie ein Mitarbeiter der Beistandschaft/ Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft.
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes für Eltern, die die elterliche Sorge tragen oder in deren Obhut sich das Kind befindet.
Ein Amtsvormund steht einer minderjährigen Mutter zur Seite, der mit ihr gemeinsam alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft.

Für weitere Auskünfte vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Die/ den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises.

Das Gesundheitswesen und seine Leistungen.

Nach der Geburt stellt sich Mutterglück oft nicht von selbst ein. Es braucht Zeit, bis Mutter und Baby zusammenfinden, z.B. beim Stillen, im Schlaf-Wachrhythmus. Erste Ansprechpartner nach der Geburt sind die Hebammen, Frauen- und Kinderärzte.

Die Hebamme kann bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes auf ärztliche Anordnung (Frauen-, Kinderarzt u.a.) Hausbesuche machen.

Spezialambulanzen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern helfen bei Babys mit Regulationsstörungen, sogenannten Schreibabies. Eine Liste mit Anlaufmöglichkeiten für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in ganz Deutschland finden Sie auf der Homepage der GAIMH (German-Speaking Association for Infant Mental Health). Psychosoziale Belastungsfaktoren können das Risiko für Mütter erhöhen, nach der Geburt psychisch zu erkranken, z.B. an Depression. Da eine psychische Erkrankung der Mutter sich negativ auf die Kindesentwicklung auswirken kann, sollte diese rasch behandelt werden (psychotherapeutisch oder medikamentös). Stillen ist trotz Medikamente möglich. Die Diagnose und die Indikation zur Behandlung sollte der Facharzt für Psychiatrie stellen.

Mütter im Rhein-Neckar-Kreis können am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden Wiesloch und an der Psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg zusammen mit ihren Kindern stationär behandelt werden.

Die Adressen von Hebammen, Ärzten, Therapeuten und Kliniken im Netz finden Sie hier »

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